AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand und Leistung der Ernährungstherapie Heinzel

1. Die Beratungsleistungen werden als Dienstleistung auf Grundlage des § 611 BGB erbracht. 
2. Inhalt und Dauer der Beratung hängen vom individuellen Bedarf des*der Klient*in ab und stellt das gesundheitliche Wohl des*der Klient*in in den Vordergrund.


§ 2 Leistung des*der Klienten*in

1. Der*die Klient*in möchte auf eigenen Wunsch die Beratungsleistung in Anspruch nehmen und verpflichtet sich zur Gewährung der vertraglich vereinbarten Vergütung.
2. Ein Behandlungserfolg hängt nicht nur vom Inhalt der Ernährungsberatung / -therapie, sondern auch von der Mitwirkung des*der Klient*in ab. Somit übernimmt Frau Heinzel keine Gewährleistung für die Erreichung der in Aussicht gestellten Ziele des*der Klient*in. Eine erfolgreiche Beratung setzt insbesondere eine Eigenmotivation und bei Bedarf eine Umstellung der Ernährungsgewohnheiten im Alltag von Seiten des*der Klienten*in voraus.


§ 3 Honorar

1. Höhe des Honorars: 

Leistung                                                              Dauer / Umfang                    Kosten
Vorabgespräch                                                        15 Minuten                     0,00 EUR
Einzelberatung                                                        30 Minuten                   45,00 EUR
(inkl. Vor- & Nachbereitungs-                                  60 Minuten                   85,00 EUR
zeit sowie Beratungsmaterialien bei Bedarf) 
Berechneter Tagesplan                                          1 Tag                             25,00 EUR
                                  7 Tage                         150,00 EUR
BIA-Messung Erstmessung                                                                         40,00 EUR
BIA-Folgemessung                                                                                      20,00 EUR

2. Bei Erteilung des Beratungsauftrags wird eine Anzahlung in Höhe des Erstgesprächs (60 Minuten = 85,00 EUR) fällig. 
3. Die Schlussrechnung wird nach Beendigung Beratungsleistung oder – wenn erwünscht – in Teilzahlungen nach den einzelnen Beratungen gestellt. Der*die Klient*in verpflichtet sich zur Zahlung des noch offenen Rechnungsbeitrags innerhalb 28 Tagen nach Erhalt der Rechnung entweder in bar oder per Überweisung auf das Konto der Ernährungstherapie Heinzel. 


§ 4 Schadensersatz für ausgefallene Termine

1. Ein vereinbarter Termin ist verbindlich. Versäumt der*die Klient*in einen Beratungstermin, so gerät er*sie in Annahmeverzug (§ 293 BGB). Wird der Termin nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt, ist bei nicht Erscheinen 75% des Honorars fällig. Bei einem begründeten nachweisbaren Fernbleiben ist ein Ausweichtermin möglich.
2. Fällt die Beratungseinheit aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen der Verhinderung von Seite der Frau Heinzel aus, hat diese keinen Anspruch auf Vergütung.


§ 5 Schweigepflicht und Datenschutz

1. Frau Heinzel ist verpflichtet, alle personenbezogenen Daten des*der Klient*in, die im Rahmen der Beratungsleistung erhoben werden, mit Stillschweigen zu bewahren, auch nach Beendigung der Beratung (gemäß den Berufsrichtlinien des Verbandes der Diätassistenten § 2). Es sei denn, der*die Klient*in entbindet sie von der Schweigepflicht (siehe beiliegend „Einwilligungserklärung zur Datenerhebung und Datenverarbeitung).
2. Erfolgt die Beratungsleistung einer noch nicht volljährigen Person, so werden der*die Erziehungsberechtigte stets in den aktuellen Stand der Beratung mit einbezogen.


§ 6 Sonstige Hinweise

1. Eine therapeutische Behandlung durch Frau Heinzel kann bei Vorliegen einer Erkrankung keine ärztliche Therapie ersetzen. Sofern ein ärztlicher Rat nötig ist, wird dies deutlich ausgesprochen.
2. Liegt der Schwerpunkt der Beratung außerhalb der Fachkenntnis von Frau Heinzel, wird sie dies deutlich zu verstehen geben und bei Bedarf auf eine andere Expertise bzw. eine andere Berufsgruppe verweisen.
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